Geruchsgegenstand

(GG) Objekt, an welchem der Geruch der zu suchenden Person „klebt“. Der GG muss direkten Kontakt zur vermissten Person gehabt haben und sollte möglichst wenig kontaminiert sein.

In Frage kommt praktisch alles: Kleidung, Gebrauchsgegenstände, Körperflüssigkeiten/-produkte (Haare, Fingernägel, Atemluft ...), ...

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