Verhaltensstörung

nach Hassenstein (1980):

Das Verhalten eines Tieres gilt dann als gestört, wenn es das Individuum selbst, seinen Sozialverband oder seine Art schädigt oder aber wenn das Verhalten auf Grund von äußeren Schädigungen oder nachteiligen Einflüssen auftritt, ohne den Organismus gegen sie (die Schädigungen oder Einflüsse) zu schützen.

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