BRH-Lexikon
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AUSBILDUNG |
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bellenLautäußerung des Hundes. | |
Belohnung | |
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BeziehungEine soziale Beziehung ist eine persönliche, auf gegenseitigem Vertrauen basierende Verbindung zwischen (zwei) Partnern, mit dem Zweck der Vorteilsschaffung. Reziproke Beziehungen sind solche, bei denen ein Tier genauso viel oder annähernd genau so viel an Verhalten zurückbekommt, wie es investiert. Komplementäre Beziehungen sind solche, bei denen die beiden Partner ebenfalls tauschen, jedoch jeder nur einen bestimmten Teil des Verhaltensrepertoirs auf den anderen richtet.
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BindungBesondere, häufig emotionale, Beziehung zwischen Individuen. Bindungen im sozialen Kontext sind durch soziopositive Verhaltensweisen wie gegenseitige Fellpflege oder Körperkontakt charakterisiert. Bindungen hemmen aggressive Interaktionen zwischen Gruppenmitgliedern und sind daher essenziell für die Etablierung und Aufrechterhaltung der jeweiligen Gruppenstruktur. Bindung spezifiziert, an wen man sich im Bedarfsfall wendet. Sie hat eine allgemein beruhigende Wirkung und schafft Geborgenheit. Wird die Bindung gestört, droht der Verlust der sozialen Sicherheit und das gebundene Individuum beginnt, voller Unruhe danach zu suchen. Bei längerfristigem Entzug wird das gebundene Individuum in einer normalen Entwicklung gestört (Deprivationssyndrom, Verhaltensstörung). R. Gattermann (Hrsg): Wörterbuch der Verhaltensbiologie der Tiere und des Menschen; Spektrum Verlag 2006 und Winkler Verhaltensbiologe: Bindung ist ein Bestreben nach Aufrechterhaltung der Nähe zu einem spezifischen Partner, der nicht von einem anderen der gleichen Kategorie ohne weiteres ersetzt werden kann. | |
Biologische OrtungLokalisierung
vermisster oder verschütteter Personen durch Rettungshunde. | |
blind schickenHund wird ohne Anreiz in eine bestimmte Richtung geschickt/gelenkt. siehe auch: Leerschlag beim Zick-zack-Revier | |
BRH Bundesverband Rettungshunde e. V. | |
BRH-OrganigramDarstellung der Organisationsstruktur des BRH mit den entsprechenden Funktionsträgern. | |
BRH-PrüfungsordnungPO Link zu: BRH-Prüfungsordnung | |